Wer geschützt ist
Der besondere Kündigungsschutz nach § 15 Kündigungsschutzgesetz gilt für
- Mitglieder des Betriebsrats und der Jugend- und Auszubildendenvertretung, während der Amtszeit und ein Jahr danach,
- Mitglieder des Wahlvorstands und Wahlbewerber, bis zur Bekanntgabe des Wahlergebnisses und sechs Monate danach,
- Arbeitnehmer, die zu einer Betriebsversammlung für die Wahl eines Betriebsrats einladen, in den gesetzlich bestimmten Grenzen.
Was der Schutz bedeutet
Die ordentliche Kündigung ist grundsätzlich ausgeschlossen, egal ob der Arbeitgeber betriebsbedingte, verhaltensbedingte oder personenbedingte Gründe nennt. Eine Ausnahme gilt nur bei der Stilllegung des Betriebs oder einer Betriebsabteilung.
Möglich bleibt die fristlose Kündigung aus wichtigem Grund (§ 626 BGB). Die Anforderungen sind im Kern dieselben wie bei jedem anderen Arbeitnehmer: Dem Arbeitgeber muss die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar sein. Innerhalb von zwei Wochen, nachdem er von den Gründen erfahren hat, muss er die Zustimmung des Betriebsrats beantragen und, wenn der Betriebsrat ablehnt, das Arbeitsgericht anrufen. Die Kündigung selbst kann dann auch deutlich später kommen.
Die Zustimmung des Betriebsrats
Während der Amtszeit braucht der Arbeitgeber für die fristlose Kündigung die Zustimmung des Betriebsrats (§ 103 Betriebsverfassungsgesetz). Das betroffene Mitglied stimmt dabei nicht mit ab.
Verweigert der Betriebsrat die Zustimmung, muss der Arbeitgeber sie vom Arbeitsgericht ersetzen lassen. An diesem Verfahren ist das betroffene Betriebsratsmitglied beteiligt. Kündigt der Arbeitgeber, bevor die Zustimmung vorliegt oder rechtskräftig ersetzt ist, ist die Kündigung unwirksam.
Im Jahr nach dem Ende der Amtszeit ist die Zustimmung nicht mehr erforderlich. Der Betriebsrat muss dann wie bei jeder Kündigung angehört werden.
Was Sie tun sollten
- Im Zustimmungsverfahren aktiv werden. Beantragt der Arbeitgeber beim Arbeitsgericht die Ersetzung der Zustimmung, sollten Sie sich dort anwaltlich vertreten lassen. Was in diesem Verfahren entschieden wird, ist für einen späteren Kündigungsschutzprozess weitgehend bindend.
- Frist notieren. Auch gegen die Kündigung eines Betriebsratsmitglieds muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang Klage erhoben werden.
- Nichts unterschreiben. Das gilt besonders für Aufhebungsverträge, mit denen der Arbeitgeber den Sonderkündigungsschutz umgehen möchte.
Mehr zu den Voraussetzungen der fristlosen Kündigung auf der Seite Fristlose Kündigung.

Thomas SchmitzRechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht in Aachen
Zuletzt geprüft am 1. Oktober 2026
Diese Informationen geben einen ersten Überblick und ersetzen keine Beratung im Einzelfall.
Häufige Fragen
Wie lange bin ich nach dem Ende meiner Amtszeit geschützt?
Ein Jahr. In dieser Zeit ist die ordentliche Kündigung weiter ausgeschlossen (§ 15 Absatz 1 Kündigungsschutzgesetz). Das gilt nicht, wenn die Mitgliedschaft durch eine gerichtliche Entscheidung geendet hat.
Sind auch Ersatzmitglieder geschützt?
Solange ein Ersatzmitglied ein verhindertes Betriebsratsmitglied vertritt, hat es denselben Schutz. Nach dem Ende der Vertretung wirkt der Schutz ein Jahr nach, wenn das Ersatzmitglied in dieser Zeit Betriebsratsaufgaben wahrgenommen hat.
Kann mir wegen meiner Betriebsratsarbeit gekündigt werden?
Wer ausschließlich Pflichten aus seinem Amt verletzt, kann aus dem Betriebsrat ausgeschlossen werden, eine Kündigung rechtfertigt das nicht. Eine fristlose Kündigung kommt nur in Betracht, wenn zugleich eine schwere Verletzung der Pflichten aus dem Arbeitsvertrag vorliegt.
Was gilt, wenn der Betrieb stillgelegt wird?
Dann ist ausnahmsweise eine ordentliche Kündigung möglich, in der Regel frühestens zum Zeitpunkt der Stilllegung (§ 15 Absatz 4 Kündigungsschutzgesetz). Wird nur eine Abteilung stillgelegt, muss der Arbeitgeber das Betriebsratsmitglied grundsätzlich in eine andere Abteilung übernehmen (§ 15 Absatz 5 Kündigungsschutzgesetz).
