Zum Inhalt springen
Rechtsanwaltskanzlei Thomas Schmitz

Fachanwalt für Arbeitsrecht in Aachen

Fristlose Kündigung

Eine fristlose Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis sofort. Sie ist nur wirksam, wenn ein wichtiger Grund vorliegt und der Arbeitgeber innerhalb von zwei Wochen kündigt, nachdem er von den maßgeblichen Tatsachen erfahren hat (§ 626 BGB). Auch gegen eine fristlose Kündigung müssen Sie innerhalb von drei Wochen klagen.

Fristrechner

Wie lange haben Sie noch Zeit?

Unverbindliche Berechnung ohne Gewähr. Entscheidend ist der Tag, an dem Ihnen die Kündigung zugegangen ist. Lag sie im Briefkasten, zählt in der Regel der Tag des Einwurfs, auch wenn Sie den Brief erst später gefunden haben, zum Beispiel nach einem Urlaub. Das Datum im Schreiben ist nicht maßgeblich. Berücksichtigt sind die Feiertage in Nordrhein-Westfalen. Ist ein Arbeitsgericht in einem anderen Bundesland zuständig, kann die Frist früher enden. Warten Sie nicht bis zum letzten Tag.

Wann eine fristlose Kündigung zulässig ist

Voraussetzung ist ein wichtiger Grund (§ 626 BGB). Er liegt vor, wenn dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist nicht zuzumuten ist. Dabei kommt es stets auf eine Abwägung der Interessen beider Seiten im Einzelfall an. Die fristlose Kündigung ist das letzte Mittel. Reicht eine Abmahnung oder eine ordentliche Kündigung aus, ist sie unwirksam.

Gründe, die eine fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber rechtfertigen können:

  • Diebstahl oder Betrug zulasten des Arbeitgebers
  • gravierende Störungen des Betriebsfriedens
  • schwere Beleidigungen oder Tätlichkeiten gegenüber Kunden oder Betriebsangehörigen
  • Erschleichung von Krankschreibungen
  • fortgesetzte, vorsätzliche Unpünktlichkeit
  • eigenmächtige Urlaubsabwesenheit

Die Zwei-Wochen-Frist des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber kann nur innerhalb von zwei Wochen fristlos kündigen. Die Frist beginnt, sobald er von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen erfährt (§ 626 Absatz 2 BGB). Kündigt er später, ist die fristlose Kündigung schon deshalb unwirksam.

Besteht ein Betriebsrat, muss der Arbeitgeber ihn auch vor einer fristlosen Kündigung anhören. Eine Kündigung ohne Anhörung ist unwirksam (§ 102 Betriebsverfassungsgesetz).

Was Sie jetzt tun sollten

  1. Sofort arbeitslos melden. Mit der fristlosen Kündigung endet die Lohnzahlung.
  2. Nichts unterschreiben und keine Erklärungen zum Vorwurf abgeben, bevor Sie beraten wurden.
  3. Frist notieren. Auch hier gilt die Klagefrist von drei Wochen ab Zugang.
  4. Kündigung prüfen lassen. Eine fristlose Kündigung kann zum Beispiel an der Zwei-Wochen-Frist, an einer fehlenden Abmahnung oder an der Interessenabwägung scheitern.

Auch Arbeitnehmer können fristlos kündigen

Ein wichtiger Grund kann auch auf Seiten des Arbeitnehmers vorliegen, zum Beispiel bei wiederholt unpünktlicher Gehaltszahlung, bei wiederholt unterlassener Abführung von Sozialabgaben oder bei Beleidigungen, Tätlichkeiten oder sexuellen Belästigungen durch den Arbeitgeber. Wegen der Folgen für das Arbeitslosengeld sollte dieser Schritt vorher besprochen werden.

Thomas SchmitzRechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht in Aachen
Zuletzt geprüft am 1. Oktober 2026

Diese Informationen geben einen ersten Überblick und ersetzen keine Beratung im Einzelfall.

Häufige Fragen

Bekomme ich nach einer fristlosen Kündigung Arbeitslosengeld?

Die Agentur für Arbeit verhängt häufig eine Sperrzeit von zwölf Wochen, wenn sie davon ausgeht, dass Sie die Kündigung durch vertragswidriges Verhalten veranlasst haben (§ 159 SGB III). Melden Sie sich trotzdem sofort arbeitslos. Der Ausgang einer Kündigungsschutzklage kann auch für die Sperrzeit von Bedeutung sein.

Muss der Grund in der fristlosen Kündigung stehen?

In der Regel nicht. Der Arbeitgeber muss Ihnen den Kündigungsgrund aber auf Verlangen unverzüglich schriftlich mitteilen (§ 626 Absatz 2 BGB). Bei Auszubildenden nach der Probezeit muss der Grund im Kündigungsschreiben stehen.

Braucht es vor einer fristlosen Kündigung eine Abmahnung?

In der Regel ja, wenn es um ein Verhalten geht, das Sie ändern können. Entbehrlich ist die Abmahnung bei besonders schweren Pflichtverletzungen, bei denen von vornherein klar ist, dass der Arbeitgeber sie nicht hinnehmen wird.

Was bedeutet fristlos, hilfsweise ordentlich?

Der Arbeitgeber kündigt fristlos und für den Fall, dass diese Kündigung unwirksam ist, zusätzlich mit der normalen Frist. Die Klage sollte sich gegen beide Kündigungen richten.

Kündigung erhalten? Warten Sie nicht ab.

Die Klagefrist beträgt nur drei Wochen. Rechtsanwalt Thomas Schmitz berät Sie persönlich und ohne Umwege.

Anrufen Rückruf anfragen