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Rechtsanwaltskanzlei Thomas Schmitz

Fachanwalt für Arbeitsrecht in Aachen

Was kostet der Anwalt bei einer Kündigung?

Vor dem Arbeitsgericht trägt in der ersten Instanz jede Seite ihre Anwaltskosten selbst, auch wenn sie gewinnt (§ 12a Arbeitsgerichtsgesetz). Eine Rechtsschutzversicherung mit Arbeitsrechtsschutz übernimmt die Kosten in der Regel. Wer die Kosten nicht aufbringen kann, kann Prozesskostenhilfe beantragen.

Wonach sich die Anwaltskosten richten

Die gesetzlichen Gebühren richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und nach dem Streitwert. Bei einer Kündigungsschutzklage beträgt der Streitwert höchstens das Arbeitsentgelt für ein Vierteljahr, also in der Regel drei Bruttomonatsgehälter (§ 42 Absatz 2 Gerichtskostengesetz). Je höher das Gehalt, desto höher sind die Gebühren. Das gilt für den Antrag gegen die Kündigung. Kommen weitere Punkte hinzu, etwa Zeugnis oder ausstehender Lohn, oder wird ein Vergleich geschlossen, erhöhen sich die Gebühren.

Sprechen Sie die Kosten gleich zu Beginn an. Rechtsanwalt Thomas Schmitz erläutert Ihnen, womit in Ihrem Fall zu rechnen ist.

Die Besonderheit im Arbeitsrecht

In der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht gibt es keine Erstattung von Anwaltskosten (§ 12a Arbeitsgerichtsgesetz). Jede Seite zahlt ihren Anwalt selbst, ganz gleich, wer gewinnt. Das begrenzt Ihr Risiko: Auch wenn Sie verlieren, müssen Sie den Anwalt des Arbeitgebers nicht bezahlen.

Gerichtskosten

Das Arbeitsgericht verlangt keinen Vorschuss. Endet das Verfahren durch einen gerichtlichen Vergleich, fallen keine Gerichtsgebühren an. Bei einem Urteil trägt die unterlegene Seite die Gerichtskosten.

Rechtsschutzversicherung

Viele Arbeitnehmer haben über ihre Rechtsschutzversicherung auch Arbeitsrechtsschutz. Bringen Sie zum ersten Termin die Versicherungsnummer mit. Bei Mitgliedern einer Gewerkschaft kommt außerdem gewerkschaftlicher Rechtsschutz in Betracht.

Prozesskostenhilfe

Wer die Kosten nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht oder nur in Raten aufbringen kann, erhält auf Antrag Prozesskostenhilfe, wenn die Klage hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (§ 114 Zivilprozessordnung). Dem Antrag ist eine Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse mit Belegen beizufügen.

Prozesskostenhilfe ist nicht in jedem Fall endgültig kostenlos. Erhalten Sie im Verfahren eine Abfindung, kann das Gericht verlangen, dass Sie einen Teil davon für die Kosten einsetzen. Das Gericht kann Ihre Verhältnisse außerdem bis zu vier Jahre lang überprüfen. Verbessern sie sich wesentlich, müssen Sie das von sich aus mitteilen.

Das Formular und das Hinweisblatt dazu können Sie hier herunterladen:

Thomas SchmitzRechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht in Aachen
Zuletzt geprüft am 1. Oktober 2026

Diese Informationen geben einen ersten Überblick und ersetzen keine Beratung im Einzelfall.

Häufige Fragen

Muss der Arbeitgeber meinen Anwalt bezahlen, wenn ich gewinne?

In der ersten Instanz nicht. Vor dem Arbeitsgericht trägt jede Partei die Kosten ihres Anwalts selbst, unabhängig vom Ausgang (§ 12a Arbeitsgerichtsgesetz). Umgekehrt müssen Sie auch nicht den Anwalt des Arbeitgebers bezahlen, wenn Sie verlieren.

Zahlt meine Rechtsschutzversicherung?

Wenn Arbeitsrechtsschutz versichert ist und die Wartezeit abgelaufen war, in der Regel ja. Es bleibt bei der vereinbarten Selbstbeteiligung. Ob die Versicherung eintritt, klärt eine Deckungsanfrage.

Was ist, wenn ich mir keinen Anwalt leisten kann?

Dann können Sie Prozesskostenhilfe beantragen. Bewilligt das Gericht sie, übernimmt die Staatskasse die Gerichtskosten und die Kosten Ihres Anwalts ganz oder gegen Ratenzahlung. Erhalten Sie im Verfahren eine Abfindung, kann das Gericht verlangen, dass Sie einen Teil davon für die Kosten einsetzen.

Kündigung erhalten? Warten Sie nicht ab.

Die Klagefrist beträgt nur drei Wochen. Rechtsanwalt Thomas Schmitz berät Sie persönlich und ohne Umwege.

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