Rechtsanwalt Thomas Schmitz
Kündigung und Abfindung – Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht in Aachen
Kündigung erhalten? Rechtsanwalt Thomas Schmitz prüft Ihre Kündigung, vertritt Sie vor dem Arbeitsgericht und verhandelt über Ihre Abfindung. Seinen Arbeitsplatz kann man schnell verlieren, aber so schnell nun auch wieder nicht.
- Fachanwalt für Arbeitsrecht, seit mehr als 30 Jahren im Arbeitsrecht tätig
- Über 6.000 arbeitsgerichtliche Verfahren
- Persönliche Beratung in Aachen, Jülicher Straße

- Jahre Erfahrung im Arbeitsrecht
- 30+
- arbeitsgerichtliche Verfahren
- 6.000+
- arbeitsrechtliche Beratungen
- 9.000+
Kündigung erhalten
Was Sie jetzt tun sollten
Eine Kündigung ist ein Schock. Wichtig ist, in den ersten Tagen keinen Fehler zu machen, der sich später nicht mehr beheben lässt.
1. Frist notieren
Ab dem Tag, an dem Ihnen die Kündigung zugeht, haben Sie drei Wochen Zeit für die Klage beim Arbeitsgericht. Danach gilt die Kündigung als wirksam.
2. Nichts unterschreiben
Unterschreiben Sie keinen Aufhebungsvertrag und keinen Verzicht, bevor Sie beraten wurden. Eine Unterschrift lässt sich kaum rückgängig machen.
3. Kündigung prüfen lassen
Kündigungen enthalten häufig Fehler, die erst eine Prüfung aufdeckt. Im ersten Gespräch erfahren Sie, wie Ihre Aussichten stehen und welcher Weg zu Ihrem Ziel führt.
Fristrechner
Wie lange haben Sie noch Zeit?
Unverbindliche Berechnung ohne Gewähr. Entscheidend ist der Tag, an dem Ihnen die Kündigung zugegangen ist. Lag sie im Briefkasten, zählt in der Regel der Tag des Einwurfs, auch wenn Sie den Brief erst später gefunden haben, zum Beispiel nach einem Urlaub. Das Datum im Schreiben ist nicht maßgeblich. Berücksichtigt sind die Feiertage in Nordrhein-Westfalen. Ist ein Arbeitsgericht in einem anderen Bundesland zuständig, kann die Frist früher enden. Warten Sie nicht bis zum letzten Tag.
Themen
Alles Wichtige zur Kündigung
Von der Klagefrist über die Abfindung bis zu den Kosten: Hier finden Sie die Antworten auf die Fragen, die Arbeitnehmer nach einer Kündigung am häufigsten stellen.
- Kündigung erhaltenDie ersten Schritte und die Frist von drei Wochen.
- KündigungsschutzklageFrist, Ablauf und Gütetermin vor dem Arbeitsgericht.
- AbfindungAnspruch, Höhe und Faustformel, mit Rechner.
- AufhebungsvertragSperrzeit, Abfindung und was vor der Unterschrift zu klären ist.
- KostenAnwaltsgebühren, Rechtsschutz und Prozesskostenhilfe.
- Fristlose KündigungWichtiger Grund, Zwei-Wochen-Frist und Sperrzeit.
- Betriebsbedingte KündigungWegfall des Arbeitsplatzes, Sozialauswahl, Abfindungsangebot.
- Verhaltensbedingte KündigungPflichtverletzung, Abmahnung und Interessenabwägung.
- Kündigung wegen KrankheitGesundheitsprognose, Eingliederungsmanagement, Interessenabwägung.
- Kündigung in der ProbezeitKurze Frist, wenig Schutz, aber nicht schutzlos.
- KündigungsschutzWer geschützt ist und welche Gründe das Gesetz zulässt.
- Kündigung bei SchwerbehinderungZustimmung des Integrationsamtes und die Frist von drei Wochen.
- Kündigung von BetriebsrätenSonderkündigungsschutz, Zustimmung des Betriebsrats, Nachwirkung.
- KündigungsfristenGesetzliche Fristen nach Betriebszugehörigkeit, mit Tabelle.
- TaktikZeit, Geld und der Faktor Mensch: worauf es wirklich ankommt.

Ihr Anwalt
Thomas Schmitz, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht
Seit mehr als 30 Jahren berät und vertritt Rechtsanwalt Thomas Schmitz Mandanten im Arbeitsrecht, in über 6.000 arbeitsgerichtlichen Verfahren, überwiegend Kündigungsschutzklagen.
Er kennt beide Seiten, denn er vertritt Arbeitnehmer ebenso wie Arbeitgeber. Wer weiß, wie die Gegenseite denkt und rechnet, verhandelt besser.
Aachen und Region
Vor Ort am Arbeitsgericht Aachen
Die Kanzlei liegt an der Jülicher Straße in Aachen. Mandanten kommen aus Aachen und der gesamten Region, unter anderem aus Würselen, Herzogenrath, Alsdorf, Eschweiler, Stolberg, Düren und Heinsberg.
Für Kündigungsschutzklagen aus der Städteregion Aachen, dem Kreis Düren und dem Kreis Heinsberg ist in der Regel das Arbeitsgericht Aachen zuständig. Darüber hinaus vertritt Rechtsanwalt Schmitz bundesweit vor allen Arbeitsgerichten und Landesarbeitsgerichten.
So läuft die Kündigungsschutzklage ab
Kurz beantwortet
Häufige Fragen
Wie schnell muss ich nach einer Kündigung handeln?
Innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung muss die Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht eingegangen sein (§ 4 Kündigungsschutzgesetz). Melden Sie sich deshalb möglichst in den ersten Tagen, damit genug Zeit für die Vorbereitung bleibt.
Bekomme ich eine Abfindung?
Einen allgemeinen gesetzlichen Anspruch gibt es nicht. Sehr viele Kündigungsschutzverfahren enden aber mit einer Einigung gegen Zahlung einer Abfindung. Ob und in welcher Höhe, hängt von den Erfolgsaussichten der Klage und der Verhandlungsposition beider Seiten ab.
Was kostet mich der Anwalt?
Die Gebühren richten sich nach dem Gesetz und nach Ihrem Gehalt. In der ersten Instanz trägt jede Seite ihre Anwaltskosten selbst. Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung mit Arbeitsrechtsschutz, übernimmt sie die Kosten in der Regel, meist abzüglich einer Selbstbeteiligung. Bei geringem Einkommen kommt Prozesskostenhilfe in Betracht.
Für wen ist das Arbeitsgericht Aachen zuständig?
In der Regel für Arbeitnehmer, die in der Städteregion Aachen, im Kreis Düren oder im Kreis Heinsberg arbeiten. Rechtsanwalt Thomas Schmitz vertritt Mandanten darüber hinaus bundesweit.
Kontakt
Rufen Sie an, bevor die Frist abläuft
Sie erreichen die Kanzlei telefonisch zu den Sekretariatszeiten. Oder Sie hinterlassen Ihre Nummer und werden zurückgerufen.
- Telefon
- 0241-56876-0
- info@ts-ac.de
- Sekretariat
- Mo-Do 09:00 bis 15:00 UhrFr 09:00 bis 14:00 Uhr
- Anschrift
- Jülicher Straße 369
52070 Aachen
